Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

PM: Kindergrundsicherung für geflüchtete Menschen

Der Deutsche Bundestag hat heute die Kindergrundsicherung, geltend ab 2025 beschlossen. Diese soll jedoch nicht für geflüchtete Kinder gelten. BZI Vorsitzender Memet Kilic erklärt hierzu: „Die neue Kindergrundsicherung zementiert die Zwei-Klassen-Gesellschaft hinsichtlich armutsgefährdeter Kinder in Deutschland und ist eine vertane Chance Kinderarmut nachhaltig zu bekämpfen.”

Jurist Kilic, hat auch rechtliche Bedenken zur Umsetzung des Gesetzes: “Mit Blick auf die UN-Kinderrechtskonvention, die auch unser Land mitunterzeichnet hat, ist eine Diskriminierung aufgrund von Herkunft oder Aufenthaltsstatus untersagt. Damit steht dieser Beschluss im internationalen Recht auf wackeligen Beinen.”

Hintergrund: Ab 2025 bündelt die Bundesregierung die Sozialleistungen für in Deutschland lebende Kinder in der neuen Kindergrundsicherung. Für Kinder, deren Eltern Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wird die Kindergrundsicherung jedoch nicht zur Verfügung stehen. Sie erhalten weiterhin die niedrigeren Sätze aus dem AsylbLG. Der seit Juli 2022 ausgezahlte Sofortzuschlag zur Bekämpfung von Kinderarmut wird für diese Menschen ab 2025 ebenfalls entfallen.

 

Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) ist der Bundesverband der kommunalen Integrations-/Ausländerbeiräte und arbeitet seit 25 Jahren politisch neutral, religionen-, ethnien-, und parteiübergreifend.