Politische Bildung in der Polizei
Analyse des Instituts für Menschenrechte zum Umgang mit rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien:
“Die Polizei hat den Auftrag, die Grund- und Menschenrechte zu garantieren und die freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen. Deswegen ist Grund- und Menschenrechtsbildung Bestandteil der polizeilichen Aus- und Fortbildung. Zur politischen Bildung gehört auch die Auseinandersetzung mit Rassismus und dem grund- und menschenrechtlichen Diskriminierungsverbot. Dennoch wird dies von einigen mit Verweis auf das grundgesetzliche Neutralitätsgebot bestritten. Die Analyse erläutert, warum rassistische und rechtsextreme Positionen von Parteien kritisch zu thematisieren sind, dies gilt insbesondere für die Positionen der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Die Publikation greift damit eine Thematik auf, die mit Blick auf die politische Bildung in der Polizei bisher kaum behandelt wird. Sie richtet sich an Entscheidungsträger_innen, die für die Ausgestaltung der Aus- und Fortbildung von Polizist_innen Verantwortung tragen, und an Lehrende, die Polizist_innen aus- und fortbilden.”
Quelle: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/suche/