70 Jahre Grundgesetz: Der BZI fordert ein Neudenken vom Artikel 20

Am 23. Mai 1949 – vor genau 70 Jahren – wurde das Grundgesetz in der feierlichen Sitzung des Parlamentarischen Rates verkündet. Seither gilt es als Norm des Zusammenlebens in unserer politischen Gemeinschaft. Die auf seiner Basis entstandene, durch Demokratie und Wohlstand geprägte Gesellschaft hat Deutschland auch für viele Migrant*innen zu einem lebenswerten Ort verwandelt. Dementsprechend sind in unserer heutigen Einwanderungsgesellschaft die meisten Menschen mit Migrationshintergrund begeisterte „Verfassungspatrioten“. Sie wollen die Regeln des Zusammenlebens im Sinne Dolf Sternbergers als „mitdenkende, mitverantwortliche Subjekte“ mitbestimmen.

Der Satz „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ im Artikel 20 gehört zu den wichtigsten unseres Grundgesetzes, der jedoch eine zeitgemäße Interpretation braucht. Artikel 28 wurde bereits in diesem Sinne geändert, um das Kommunalwahlrecht auf EU-Bürger*innen auszuweiten. Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) fordert den Bundestag auf, diese Bestimmung auch auf alle dauerhaft hier lebenden Menschen mit ausländischem Pass zu erweitern. Durch die Einführung des Prinzips „Hier leben wir – hier wählen wir“ wird das Grundgesetz unserer demokratischen Ordnung noch mehr Legitimität und Stabilität verleihen.