Fachkräfteeinwanderungsgesetz – nicht zu Ende gedacht?

Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) hat sich mit einer Stellungnahme in das Verfahren zum Referentenentwurf für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG) eingeschaltet.
Der BZI betrachtet den Entwurf der Bundesregierung zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung, die allerdings noch verbesserungsbedürftig ist.
„Den großen Herausforderungen der Zukunft können nicht mit „Trostpflastern“ begegnet werden“, so der Bundesverband der kommunalen Integrationsräte. Der BZI warnt die Regierung davor, eine gescheiterte Annahme in Bezug auf die Gastarbeitergeneration zu wiederholen: Die Einwanderer*innen nur als Arbeitnehmer*innen zu sehen, mit einem begrenzten Aufenthalt und nicht als Menschen, die hier leben und die Gesellschaft gestalten können und wollen. In dieser Hinsicht schlägt der BZI beispielsweise vor, Einbürgerungen zu erleichtern, um die Teilhabemöglichkeiten der Einwanderer auszubauen.
In der Stellungnahme geht der BZI auf einzelne Punkte im Entwurf ein und kritisiert, dass an mehreren Stellen des Entwurfs hohe und uneinheitliche Voraussetzungen (beim Nachweis der Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Sprachkenntnisse) sowie zusätzliche Prüfaufgaben für Auslandsvertretungen vorkommen, die das Ziel des Gesetzes, zur Übersichtlichkeit und Entbürokratisierung beizutragen, verfehlen.
Ferner stellt der BZI fest, dass die eingeführte Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung weit davon entfernt ist, den Betroffenen eine Rechtssicherheit und ihren Arbeitsgeber*innen die Planungssicherheit zu ermöglichen. Statt der neuen Auflage einer Duldung, verbunden mit hohen Voraussetzungen, einzuführen, hätte man besser ein wirksames Bleiberecht angestrebt.
Die Einrichtung von Zentralen Ausländerbehörden, in denen Kompetenzen gebündelt und Verfahren beschleunigt werden sollen, begrüßt der BZI mit dem Vorbehalt „dass der Bund einen Konsens bei den Ländern anstrebt, damit dieses Projekt aufgrund der Ablehnung mancher Bundesländer nicht zu einem Flickenteppich wird.“
Die Stellungnahme im Wortlaut finden Sie unten: