Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

Deutsche Welle: Deutschland vergisst seine Flüchtlinge

Deutsche Welle:
COVID-19

Im DW-Artikel “Deutschland vergisst seine Flüchtlinge” spricht Memet Kilic, Mitbegründer und Vorsitzender des BZI, über die extreme Belastung, unter der Geflüchtete durch Corona stehen. Neben den psychischen Folgen des Lockdowns und der Furcht vor Ansteckung droht vielen Geflüchteten auch die Abschiebung. Hinzu kommt: Behördliche Abläufe verzögern sich durch die Pandemie und Kinder haben in den Geflüchteten-Heimen oft nicht die Möglichkeit, am Online-Schulunterricht teilzunehmen. Hier ein Auszug aus dem Artikel:

 

Doppelte Belastung: Angst vor Corona und Abschiebung

“Flüchtlinge sind die Gruppe, die am meisten unter Corona leiden und gleichzeitig in Vergessenheit geraten sind”, sagt der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrates, BZI, “und naturgemäß können sie sich nicht so gut artikulieren und sind vor allem erst einmal froh, dass sie Leib und Leben gerettet haben.”

“Auch wenn die Menschen psychologisch angeschlagen sind, darf man das Thema Flüchtlinge nicht aussparen” – Memet Kilic

Seit über zwei Jahrzehnten gibt der Rechtsanwalt den Flüchtlingen eine Stimme, 1998 hat Kilic auch den BZI mitgegründet. Derzeit beschäftigt ihn vor allem ein Fall aus Nordrhein-Westfalen: ein Polizist, der aus der Türkei geflohen ist, weil er dort gefoltert wurde. “Wir haben versucht, sein Asylverfahren zu beschleunigen, aber wegen Corona bekommen wir nicht einmal einen Termin für eine Anhörung.”

Flüchtlinge leiden somit unter einer doppelten Belastung: Zu der Angst, abgeschoben zu werden, kommt die Furcht vor einer Ansteckung durch das Virus und die psychischen Folgen des Lockdowns. Memet Kilic fordert deswegen ein Gipfeltreffen mit Vertretern von Bund, Ländern und Nichtregierungsorganisationen, um die dringendsten Probleme und Herausforderungen anzupacken.

“Vor allem Familien mit Kindern dezentral unterbringen und nicht in Flüchtlingsheimen. Die Heime digital so ausstatten, dass die Kinder, die noch dort sind, am Schulunterricht teilnehmen können und die Erwachsenen am Sprachunterricht. Und die Mini-Jobs in die Kurzarbeiterregelung aufnehmen, so dass sie nicht gekündigt werden können.”

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