Das Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung steht sich selbst im Weg
An diesem Sonntag, den 1. März, tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Hierzu erklärt Memet Kilic, Vorsitzender des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats (BZI):
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um den immer wachsenden Bedarf an Fachkräften zu lindern. Die wesentlichen Erleichterungen für die Einreise zur Arbeit- oder Ausbildungsplatzsuche und für die Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis sind richtig. Das Gesetz stellt den Bewerber*innen gleichwohl auch sehr hohe Vorlagen auf, so dass man keine Glaskugel braucht, um vorhersagen zu können, dass in absehbarer Zeit der Bedarf an Fachkräften dadurch nicht geringer wird. Das erwartete Sprachniveau oder die Lebensunterhaltsicherungen sind für viele kaum zu überwinden. Ferner ist die zu Jahresanfang eingeführte „Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung“ weit davon entfernt, den Betroffenen eine Rechtssicherheit und ihren Arbeitgeber*innen eine Planungssicherheit zu bieten. Wir wollen es nicht weiter dulden, dass Menschen mit einer sog. Duldung, die hier jahrelang ein gut integriertes Leben geführt und hart gearbeitet haben, wegen rigider Auflagen abgeschoben werden. Für eine verlässliche und zukunftsgewandte Regierung bedarf es Fehler und Missstände frühzeitig zu erkennen und diese zu korrigieren. Wir fordern die Entfristung von der „Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung und endlich ein wirksames Bleiberecht für gut integrierte Geflüchtete und Menschen mit einer Duldung. Als Bundesverband von kommunalen Integrations- und Ausländerbeiräten fordern wir die Exekutive dazu auf, diese Mängel im Gesetz zu schließen.