
PM: Keine Extremist:innen im Staatsdienst: Für eine demokratische Verwaltung, der man vertrauen kann.
Als kommunalpolitisch legitimierte Interessenvertretung von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Bund fordern wir, der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI), ein klares Bekenntnis des Staates:
Wer öffentlich gegen die Verfassung arbeitet, darf sie nicht gleichzeitig repräsentieren. Wer demokratische Grundwerte verächtlich macht, darf keine Macht über unsere Kinder, Recht oder Sicherheit ausüben.
„Wer für eine rechtsextreme Partei aktiv ist, darf nicht im Staatsdienst unsere Demokratie und unsere Gesellschaft repräsentieren – nicht im Klassenzimmer, nicht auf der Straße, nicht im Gerichtssaal, nicht in Uniform.“
– Didem Karabulut, Vorsitzende des BZI
Besonders problematisch ist die Strategie, die innerhalb der AfD offen kommuniziert wird: In internen Handreichungen wird Beamt:innen mit Parteibuch empfohlen, sich bei öffentlichen verfassungswidrigen Äußerungen einfach „zu distanzieren“, um disziplinarischen Konsequenzen zu entgehen. Diese vermeintlichen Distanzierungen sind oft rein taktisch, nicht glaubwürdig und dürfen vom Staat nicht länger als Entlastung gewertet werden. Wer sich nur auf Zuruf von Hass und Hetze entfernt, bekennt sich nicht zur Verfassung, sondern schützt sich selbst.
Genauer hinsehen, konsequent handeln
Wo rassistische Äußerungen, demokratiefeindliche Aussagen oder Umsturzfantasien bekannt werden, ob durch öffentliche Reden, Social-Media-Beiträge oder Auftritte bei rechtsextremen Demonstrationen, braucht es klare Konsequenzen.
Rückkehrrechte in den Staatsdienst, etwa nach einer Abgeordnetentätigkeit, dürfen nicht automatisch gelten, sondern müssen an eine sorgfältige Verfassungstreueprüfung geknüpft sein.
Der Rechtsstaat verliert an Glaubwürdigkeit, wenn diejenigen, die ihn verächtlich machen, nach dem Mandat wieder in den Unterricht, in die Uniform oder auf die Richter:innenbank zurückkehren können.
Bestehende Regelungen in Bayern und Rheinland-Pfalz müssen bundesweit gelten!
In Bayern und Rheinland-Pfalz wurde eingeführt, dass Bewerber:innen für den Staatsdienst offenlegen müssen, ob sie Mitglied in einer extremistischen Partei sind.
Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen kommunalen Integrationsbeiräte (AGABY), Mitra Sharifi, bemerkt zurecht: „Bürger:innen müssen dem Staat und den staatlichen Organen vertrauen können. Extremist:innen, die den demokratischen Staat und ihre Werte bekämpfen, haben da nichts zu suchen.“
Wer in den Staatsdienst will, muss sich klar und überprüfbar zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
„Als Arbeitsgemeinschaft der Beiräte in Rheinland-Pfalz begrüßen wir die klare Haltung gegen Extremismus im Staatsdienst. Die Pflicht zur Offenlegung extremistischer Parteimitgliedschaften ist ein wichtiger Schritt für eine Verwaltung, die demokratische Werte glaubwürdig lebt,“ unterstreicht Kemal Gülcehre, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft AGARP.
Wer unsere Gesellschaft mitgestalten will, muss sich auch zu ihr bekennen.
Die bundesweite Umsetzung dieser Forderung wäre ein sichtbares Zeichen dafür, dass der Staat bereit ist, sich zu schützen – vor denen, die ihn von innen heraus angreifen.
Für alle sichtbar. Für alle klar. Haltung zeigen.
Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) ist der Bundesverband der kommunalen Integrations- & Migrations- Ausländerbeiräte und ihrer Landesdachorganisationen.