Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

Reichsfahnen und Kriegsflaggen verbieten!

Der BZI begrüßt die Entscheidung Bremens, dem Erlass des Innensenators folgend die Reichsflaggen in der Öffentlichkeit zu verbieten. Auch das Land Thüringen prüft aktuell entsprechende rechtliche Schritte. Damit können diese beiden Regierungen zu Initiatoren und Impulsgebern für andere Bundesländer werden, die diesem Beispiel folgen möchten. Reichsfahnen und kaiserliche Kriegsflaggen werden als Symbole rechtsextremer Gruppen genutzt. Sie sind nicht mit der demokratischen Grundordnung vereinbar und nicht mit der Meinungsfreiheit zu begründen. Meinungsfreiheit ist ein Grundpfeiler der Demokratie und darf so nicht missbraucht werden, so der BZI-Vorsitzende Memet Kilic.

Der BZI fordert deswegen die Bundesregierung auf, zu prüfen, ob die Verwendung von Reichsflaggen und Kriegsfahnen als verfassungswidrig einzustufen ist und somit gemäß §§ 86 und 86a StGB bundesweit verboten werden können. Der Entnazifizierungsauftrag unseres Grundgesetzes (Art. 139 GG) ist gleichzeitig ein moralischer Auftrag für die Zukunft und ein geeignetes Instrument für unsere wehrhafte Demokratie.