Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

Eine Revision des NSU-Urteils hat keine Chance!

Nach der mündlichen Urteilsverkündung am 11. Juli 2018 im NSU-Prozess liegt nun Berichten zufolge die schriftliche Begründung des OLG München vor. Auf Grundlage dessen werden die Prozessbeteiligten dem Bundesgerichtshof Karlsruhe Begründungen vorlegen, um per Revision gegen das Urteil vorzugehen.

Der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats (BZI) Memet Kilic (Jurist und MdB a. D) erklärt dazu:
„Als Zuschauer habe ich das NSU-Verfahren aufmerksam verfolgt, habe an einigen mündlichen Verhandlungen, sowie an der Urteilssitzung im Juli 2018 teilgenommen. Wir begrüßen das Abschlussurteil. und erhoffen uns auch von der Politik und den Institutionen, dass sie entschieden gegen radikale menschenfeindliche Strukturen vorgehen. Mein Eindruck ist, dass das Gericht das Verfahren sehr solide geleitet hat. Daher vermute ich, dass die Nebenklägerinnen an ihrer fürsorglichen Revision nicht festhalten werden.
Ich bin allerdings fest davon überzeugt, dass die Angeklagte Beate Zschäpe auf jeden Fall an der Revision festhalten wird. Ihre Verteidigung hatte bereits während den mündlichen Verhandlungen alles Erdenkliche unternommen, um dem Gericht einen Formfehler anzuhängen. Sie haben das Gericht mit Verfahrensanträgen überschüttet, wie bspw. einer Vertagung, der Anhörung weiterer Zeugen oder durch die Separierung des Verfahrens. Der Präsident des Gerichts, Herr Manfred Götzl, war stets bemüht, jede Anfrage zuzulassen, um keinen Formfehler zu riskieren.

Die Angeklagte Zschäpe wird mit ihrer Revision jedoch, vor allem wegen zwei wesentlichen Punkten, keinen Erfolg haben.
Erstens, war ihre Rolle im NSU so zentral, dass es rechtfertigt ist, sie als “Mittäterin” zu verurteilen. Recherchen legen klar dar, dass sie auch die anderen beiden Mitglieder des terroristischen Netzwerks (Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos) regelrecht dirigiert hat. Sie war für den Zusammenhalt der Mörderbande zuständig.
Zweitens, haben Zschäpe und ihre Anwälte Heer, Stahl und Sturm, einen angeblichen heftigen Konflikt untereinander inszeniert, um das Verfahren in die Länge zu ziehen und dann, vor dem BGH und ggf. Bundesverfassungsgericht eine überlange Dauer des Verfahrens geltend zu machen. Daher hatte das Gericht ihren Antrag, die Verteidiger zu “entpflichten”, damals zu Recht abgelehnt. Zschäpe hatte von Beginn an die Möglichkeit, vor dem Gericht zur Tataufklärung aktiv mitzuwirken. Das hat sie nicht getan. Im Gegenteil versuchte sie, sich mit einem Lächeln und Siegerposen zur Ikone der Rechtsradikalen Szene zu stilisieren. Zu guter Letzt musste sie sich dem Rechtsstaat beugen und sich formell von rechtsradikalem Gedankengut nachträglich (3,5 Jahre nach Beginn der Verhandlungen) distanzieren (28.9.2016).

Weiterhin halten wir an unserer Forderung zur Einrichtung einer Enquete Kommission im Bundestag zusätzlich zum neu eingerichteten Kabinettausschuss fest. Die Politik darf sich nicht auf dem NSU-Urteil ausruhen! Sie muss Rassismus auf allen Ebenen und in allen Netzwerken, die rechte Gruppierungen, wie etwa den NSU, erst ermöglicht und ihn unterstützt haben, aufdecken und zunichte machen. Als Gesellschaft haben wir genügend Opfer eingebüßt, die Zeit drängt!

 

Vorsitzender des BZI

Memet Kilic

 

Der Bundeszuwanderungs- und Inte­gra­tions­rat (BZI) ist der bundes­weite Zusammen­­schluss der Landes­­­orga­­ni­­sa­­tion­en kom­mu­naler Inte­­gra­­tions-, Migra­­tions- und Aus­­länder­­­bei­räte. Der BZI steht für 6.000 politisch aktiven Men­schen mit Ein­wanderungs­­geschichte in rund 400 demo­kratisch legiti­mier­ten kommu­nalen Migra­tions­­bei­räten in fast allen Bundes­­ländern und ist damit ein Wahr­zeichen für gelebte Demo­kratie. Wir arbeiten religionen-, ethnien-, und partei­­über­greifend.