PM: Kabinettsbeschluss zur Reformierung des Einbürgerungsgesetzes
Kabinettsbeschluss zur Reformierung des Einbürgerungsgesetzes, 23.08.2023 | BZI-Vorsitzender Memet Kilic: „Wir fordern alle an der Gesetzesreform beteiligten politischen Akteur:innen auf, die praktischen Erfahrungswerte und die Perspektiven migrantischer Organisationen, die im Bereich Einbürgerung und Staatsangehörigkeit tätig sind, stärker in ihre Arbeit einzubinden.”
Am Mittwoch, 23. August 2023, hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf zur Einbürgerungsreform beschlossen. Memet Kilic, Vorsitzender des BZI, äußert sich diesbezüglich desillusioniert: „Wie bereits beim Bekanntwerden des Referentenentwurfs deutlich wurde, ist auch der Kabinettsbeschluss ernüchternd. Er weist trotz wiederholter Kritik und Verbesserungsvorschlägen vieler Fachverbände und migrantischer NGOs immense Lücken und in bestimmten Fällen sogar Verschlechterungen des bisherigen Gesetzes auf. Bis auf wenige Ausnahmen, wie die generelle Hinnahme der Mehrstaatigkeit und die Verkürzung der Mindestaufenthaltszeiten, die wir als BZI ausdrücklich begrüßen, verbessern die Reformvorschläge die Situation von Einbürgerungswilligen nicht“, so Kilic.
Zu den Kritikpunkten des Gesetzesentwurfs gehören laut dem BZI-Vorsitzenden unter anderem das Ausschlusskriterium des Sozialleistungsbezugs, das er als „realitätsfern und restriktiver als bisher“ einstuft. Da Migrant*innen die wirtschaftliche Integration aufgrund struktureller Benachteiligungen, beispielsweise bei der Jobsuche, nicht immer gelingt, drehe sich „die Diskriminierungsspirale so immer weiter in Richtung gesellschaftlicher Ungleichbehandlung“. Die Einbürgerung nun vorwiegend von Einkommen und Beschäftigung abhängig zu machen, schließe Einbürgerungswillige von gleichberechtigter Teilhabe aus und widerspräche den demokratischen Grundprinzipien.
Eine enorme Lücke stellt laut BZI außerdem die Auslassung staatenloser Personen und deren Belange dar, die weder im aktuellen Gesetz noch in der geplanten Reform adressiert werden. „Dies kann in Anbetracht der Tatsache, dass 125.000 Personen in Deutschland keine Staatsangehörigkeit haben, nicht im Interesse einer teilhabe-orientierten Gesellschaft liegen“, so Kilic. „Wir fordern alle an der Gesetzesreform beteiligten politischen Akteur:innen auf, die praktischen Erfahrungswerte und die Perspektiven migrantischer Organisationen, die im Bereich Einbürgerung und Staatsangehörigkeit tätig sind, stärker in ihre Arbeit einzubinden.“
Eine ausführliche Stellungnahme des BZI zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist angefügt und online hier abrufbar.