Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

PM Tag des Grundgesetzes – „Die Demokratie lebt von der Vielfalt der Stimmen“

Zum Tag des Grundgesetzes, 23.Mai, erklärt der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats, Memet Kilic:

„Vor 72 Jahren wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verkündigt und ist in seinen elementaren Bestandteilen, wie z.B. die Sicherung der Grundrechte, bis heute gültig. Dies bedeutet aber nicht, dass das Grundgesetz ein verstaubtes Relikt ist. Auch in diesem Jahr gab es bereits zahlreiche Diskussion und Änderungsvorschläge in der Politik und Zivilgesellschaft. Sollen Kinderrechte im Grundgesetz neu verankert werden und wenn ja, in welchem Umfang? Wie zeitgemäß ist die Verwendung des R-Worts, wie kann Diskriminierung aus rassistischen Gründen weiterhin unterbunden werden? Wird der Schutz der sexuellen Identität in Artikel 3 mit aufgenommen? All diese Diskussionen zeigen, unsere Gesellschaft wandelt sich! Die Politik sollte die Bedürfnisse der Gesellschaft wahrnehmen und diese umsetzen. Unsere Demokratie, mithin seinen Parlamenten und Strukturen, scheitert aber daran die Vielfalt unserer Gesellschaft widerzuspiegeln.“

Im Artikel 38 sichere das Grundgesetz allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen; die immer vielfältiger werdende Bevölkerung vergrößere jedoch die Teilhabelücke zwischen der Wohn- und Wahlbevölkerung. „Das schwächt unsere Demokratie dauerhaft und muss endlich ein Ende haben! Demokratie lebt von Vielfalt der Stimmen. Es ist traurig, dass im Superwahljahr keine Partei das Thema der Vielfalt an einer prominenten Stelle auf ihrer Agenda aufführt! Ein wichtiger Schritt für die Demokratisierung der Demokratie ist die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle, nach dem Prinzip für EU-Bürger*innen. Ein weiterer ist die Stärkung von kommunalen Integrationsbeiräten und ihren Landesverbänden, um demokratisch legitimierte Teilhabe auch ohne deutschen Pass zu ermöglichen,“ fordert Memet Kilic.

Desweiter mahnt Memet Kilic, dass „die Versammlungsfreiheit, als ein Partizipationsrecht, dass durch das Grundgesetz allen in Deutschland lebenden Menschen zur Verfügung stehe, friedlich und gewaltfrei genutzt werden müsse und nicht für Demokratiefeindlichkeit, Gewaltverherrlichung oder Antisemitismus missbraucht werden dürfe.“ Das Grundgesetz basiere auf universellen Menschenrechten und diese bilden die Basis für unsere freie, demokratische, soziale und pluralistische Gesellschaft. Dieser solle daher seinen Schutzauftrag schärfen und hervorheben, um etwa gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit aktiv zu bekämpfen.

Daher plädiere der Bundesverband, am Tag des Grundgesetzes, für langfristige Strategien für chancengerechte Teilhabe- und Partizipationsmöglichkeiten in und außerhalb der politischen Parteien. Demokratie, egal ob auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene, bedeute, alle Menschen in die Meinungsbildungsprozesse einbeziehen und einbinden zu können. „Dazu gehören zum Beispiel auch Strukturen, die die gewaltbereite Bedrohung durch Rassist*innen stärker bekämpfen und politische Akteure*innen mit Vielfaltsmerkmalen Unterstützung bieten. Wir dürfen nicht zulassen, dass gerade die Stimme der Vielfalt verstummt, weil Demokratiefeinde lauter sind als Demokrat*innen und Demokraten dieses Landes.“