Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

Wahlprüfsteine 2021

Zur diesjährigen Bundestagswahl legt der BZI den Fraktionen seine Wahlprüfsteine vor. Die Forderungen des BZI beziehen sich auf die Themenbereiche:

Einbürgerung

Partizipation und Demokratieförderung

Kommunale Integrationsbeiräte und ihre Landesorganisationen

Bildung

EU-Bürger*innen in Deutschland

Hilfs- und Unterstützungsangebote für den Flüchtlings- und Migrationsbereich

Diversitätsorientierte Erneuerung der Verwaltung und des Öffentlichen Dienst

Asylpolitik

Diskriminierungsschutz und Gleichbehandlung

Arbeitsmarkt

Kultur und Medien

Vorwort

Unsere Gesellschaft ist im Umbruch. Die oft heraufbeschworene monokulturelle Mehrheitsgesellschaft gibt es nicht mehr – falls es sie denn überhaupt je gab. Wir leben längst in einer pluralistischen Gesellschaft. Dieser Entwicklung wird politisch nur ungenügend Rechnung getragen. Nur unzureichend wird auf das Thema „Integration“ geschaut. Dabei ist eine gelungene Integration unabdingbar für ein funktionierendes Miteinander. Sie schafft den Grund, auf dem sich die politischen, sozialen und gesellschaftlichen Kräfte entfalten können. Es geht schon lange nicht mehr um die Frage: Wie integriert man eine kleine Gruppe von Neuankommenden in ein bestehendes System? Das wesentliche Thema ist: Wie gestalten wir unser Zusammenleben?

Heterogenität ist kraftvoll, dynamisch, sie birgt Potenzial für „Erneuerung“ und „geistige Auffrischung“. Aber sie birgt auch Herausforderungen, deshalb muss sie gelenkt und gesteuert werden. Wir brauchen Konzepte und Geld für zielorientierte Unterstützung auf dem Arbeitsmarkt, für den Wohnungsbau, für den sozialen Zusammenhalt und vor allem für Bildung. Letzteres ist nicht nur eine, sondern die Investition in unsere Zukunft.

Einbürgerung

Der BZI fordert: 

  1. Wir fordern die erleichterte und bedingungslose Einbürgerung für hier geborene Kinder (Geburtsortprinzip ohne Optionsregelung).
  2. Wir fordern vereinfachtes Verfahren und verkürzte Fristen bei der Einbürgerung.
  3. Wir fordern die Abschaffung von Sozialhilfe oder Hartz-IV-Bezug als ein Ausschlusskriterium beim Erwerb der Staatsangehörigkeit.
  4. Wir fordern die generelle Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit als Regelfall.

Partizipation und Demokratieförderung

In der modernen Demokratietheorie besteht Übereinstimmung darin, dass die Institutionalisierung allgemeiner und gleicher Partizipationsrechte sowie ihre Nutzung durch die Bevölkerung zu den unverzichtbaren Merkmalen der Demokratie gehören.

Der BZI fordert:

  1. Wir fordern eine Änderung des Grundgesetzes, um den Ländern den nötigen Handlungsraum für die Festlegung/Einführung des „Kommunalen Wahlrechts für alle“ zu schaffen. Alle hier seit mehr als fünf Jahren lebenden Menschen sollen sowohl passives wie auch aktives Wahlrecht auf der kommunalen Ebene erhalten; EU-Bürger*innen auf der Landesebene.
  2. Wir fordern ein Ministerium für Partizipation und gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die Einrichtung des Bundestags- und Bundesratsausschusses mit dem gleichen Zuschnitt des oben genannten Ressorts.
  3. Wir fordern die Einrichtung eines Bundespartizipationsrats, das analog zum Deutschen Ethikrat, verankert auf rechtlicher Grundlage, mit Empfehlungen an der Erarbeitung von Gesetzestexten zum Partizipationsgesetz mitwirkt und Diskussionen initiiert und öffentlich begleitet.
  4. Wir fordern die Berufung einer Enquete Kommission im Bundestag mit dem Ziel, die politische und gesellschaftliche Wahrnehmung von rassistischen Ideologien zu schärfen und konkrete Maßnahmen gegen institutionellen Rassismus zu erarbeiten.
  5. Wir fordern, dass Aktivitäten zur Rassismusbekämpfung (Antirassismusarbeit) und Demokratieförderung von zivilgesellschaftlichen Organisationen als gemeinnützige Zwecke in die Abgabenordnung aufgenommen werden.
  6. Wir fordern die Entwicklung nachhaltiger Konzepte, die ein vielfältiges Demokratieverständnis stärken, gegen demokratiefeindliche Haltungen sensibilisieren und zur Überwindung rassistischer Denk- und Handlungsstrukturen beitragen.

Kommunale Integrationsbeiräte und ihre Landesorganisationen

Kommunale Integrationsbeiräte, ihre Landesverbände und die bundesweite Dachorganisation BZI sind die politische Schule für (Neu-)Einwander*innen. Viele (ehemalige) Funktionäre sind Mandatsträger*innen im Bundestag, in den Landtagen oder in Gemeinderäten bzw. Stadtparlamenten oder sie bekleiden wichtige Ämter in der Verwaltung. Sie sind für eine vielfältigere politische Landschaft unverzichtbar.

Der BZI fordert:

  1. Wir fordern institutionelle und nachhaltige Förderung (darunter finanzielle Absicherung der Geschäftsstellen und die der hauptamtlichen Arbeitskräfte), Angebote zur Professionalisierung und in diesem Sinne nachhaltige politische Unterstützung für alle kommunalen Integrationsbeiräte und ihre Landesverbände.
  2. Wir fordern bessere Maßnahmen und nachhaltige Finanzierung zur Einführung und Begleitung von Menschen mit Migrationshintergrund in das Ehrenamt bzw. die Freiwilligenarbeit, um die Teilhabe der Migrant*innen am gesellschaftlichen und politischen Leben zu ermöglichen und zu fördern.

Bildung

Die Schließung von Schulen im Zuge der Corona-Pandemie und der kontaktlose Unterricht werden die Bildungskluft zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund weiter vergrößern, wenn nicht mit entsprechenden Maßnahmen gegengesteuert wird. Es mehren sich Hinweise darauf, dass Lehrer*innen in der Corona-Pandemie den Kontakt besonders zu Schüler*innen mit Migrationshintergrund verloren haben. Für benachteiligte Kinder dürfte der soziale Aufstieg durch die Schulschließungen noch schwieriger geworden sein. In mehreren Studien wird nachgewiesen, dass mindestens 25 % der Schüler*innen – manchmal wird auch von höheren Zahlen ausgegangen – in der Pandemie verloren gehen. Diesem Trend muss entgegengewirkt werden.

Der BZI fordert:

  1. Wir fordern zielgerichtete Investitionen in schulische und außerschulische politische Bildung im staatlichen Sicherheitsapparat, in Justiz, in Politik und Verwaltung, in den Medien und nicht zuletzt auch im Bildungssektor. Die Auseinandersetzung mit Rassismus und mit demokratiefeindlichen Positionen müssen in allen Lehr- und Ausbildungsplänen verankert werden. Das schließt alle Bildungseinrichtungen von Kitas und Schulen über Hochschulen bis hin zu den Ausbildungsstätten von Polizei-, Justiz- und Verfassungsschutzangestellten mit ein.
  2. Wir fordern Konzepte und Maßnahmen zur Beseitigung der Folgen der Pandemie.
  3. Wir fordern eine Optimierung der Beschulung von Neuzugewanderten mit inklusiver Ausrichtung und wirklich ausreichendem, qualifiziertem bzw. sich fortwährend weiterbildendem Personal.
  4. Wir fordern die Aufnahme von Jugendlichen bis 25 Jahre ohne Ausbildung in das Schulsystem auf freiwilliger Basis.
  5. Wir fordern Auf- und Ausbau von Erwachsenen-Schulen.
  6. Wir fordern konkrete Anreize für Ausbildungsplatzanbieter.
  7. Um mehr Bildungsgerechtigkeit zu erreichen, fordern wir konkrete Maßnahmen und Konzepte, die die Anzahl der Schulabbrecher*innen (darunter viele Schüler*innen aus Einwandererfamilien) minimieren.
  8. Wir fordern Programme für Wertschätzung und Unterstützung der Mehrsprachigkeit: Weltweit ist ein mindestens zweisprachiges Aufwachsen vieler Kinder die Norm und nicht die Ausnahme. Einsprachige frühe Kindheit in den vielen europäischen Ländern ist ein Ergebnis der Nationalstaatenbildung im 18. und 19. Jahrhundert. Die EU-Kommission definiert Mehrsprachigkeit („Muttersprache + mind. zwei Fremdsprachen“) als Bildungsziel der nächsten Jahrzehnte.

EU-Bürger*innen in Deutschland

Einwander*innen aus EU-Staaten und deren Kinder stellen einen großen Teil der Menschen mit Migrationshintergrund hierzulande: Von den mehr als 21 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, die Ende 2019 in Deutschland lebten, hatten rund 7,5 Millionen Bezüge zu einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (Mediendienst Integration, 2021) Aus einem jährlichen Bericht der EU-Kommission zur EU-Arbeitsmobilität geht außerdem hervor, dass in Deutschland im EU-Vergleich im Jahr 2019 mit Abstand die meisten EU-Ausländer*innen im Erwerbsalter (lt. EU-Kommission 20-64 Jahren) lebten.

EU-Bürger*innen sind auf der Grundlage der Verordnung über die Freizügigkeit innerhalb der Union (EU 492/2011) in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen gegenüber deutschen Staatsbürger*innen gleich zu behandeln. Die deutsche Umsetzung der EU-Regelung erfolgt über das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU).

Der BZI fordert:

  1. Aus Sicht des BZI wird jedoch das durch die Unionsbürgerschaft verbriefte Recht auf Gleichbehandlung und Diskriminierungsfreiheit in der Praxis nicht durchgehend eingelöst. Ferner werden EU-Bürger*innen hinsichtlich Unterstützungsstrukturen häufig nicht als eigenständige Zielgruppe mit vielfältigen Bedarfen wahrgenommen. Ihnen fehlen vielerorts eigene Selbstverwaltungsstrukturen, um ihre Bedarfe besser kommunizieren und politisch repräsentieren zu können. Der BZI fordert daher eine lückenlose Umsetzung der EU- Verordnung über die Freizügigkeit innerhalb der Union (EU 492/2011) und des Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) sowie die Aufbesserung der fairen Arbeitsbedingungen von mobilen EU-Beschäftigten. Hierzu bedarf es aus unserer Sicht ein intensiveres Matching zwischen Arbeitsmarktakteur*innen, Ausbau von Beratungs- und Informationsangeboten und eine bessere Reichweite in den Communities.
  2. Wir fordern den Abbau von struktureller Diskriminierung von EU-Bürger*innen in Deutschland, besonders aus Mittel-, Ost- und Südeuropa. Diese spiegelt sich aktuell in Zugangsbarrieren zu staatlichen Leistungen und Angeboten wider. Besonders bei bereits existierenden Integrations- und Teilhabeangeboten für EU-Bürger*innen ist die Chancenungleichheit beim Zugang gravierend. Dieser prekäre Zustand ist zwar keine direkte Folge der Corona-Krise, wird aber durch diese besonders verschärft. Wir fordern bessere Unterstützung der hier lebenden und neuzugewanderten EU-Bürger*innen.
  3. Wir fordern eine schnellere und frühzeitige Bedarfsermittlung für hier lebende und neu zugewanderte EU-Bürger*innen.

Hilfs- und Unterstützungsangebote für den Flüchtlings- und Migrationsbereich

Der BZI fordert:

  1. Wir fordern den Aufbau von zeitnahen Hilfsangeboten für Neuzugewanderte in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern.
  2. Wir fordern, dass bewährte Drittmittelprojekte verschiedener gemeinnütziger Träger nach Ablauf der Projektförderung abgesichert werden.
  3. Wir fordern bessere Maßnahmen und nachhaltige Finanzierung für die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Flüchtlings- und Migrationsbereich.

Diversitätsorientierte Erneuerung der Verwaltung und des Öffentlichen Dienst

Nur rund 12 % der Beschäftigten in den Bundesbehörden haben laut einer repräsentativen Studie des Bundesinstitutes für Bildungsforschung (BIB, 2020) eine Einwanderungsgeschichte. Die Studie[1] hat die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung in Auftrag gegeben. Der Untersuchung zufolge sind Menschen aus Einwandererfamilien in der Bundesverwaltung nicht nur unterrepräsentiert, sie haben auch nicht dieselben Aufstiegs-Chancen wie ihre Kolleg*innen. Sie werden seltener befördert, sind seltener unbefristet angestellt und/oder arbeiten seltener in Führungspositionen. Jede fünfte Person mit Migrationsgeschichte arbeitet zudem in einer Position, für die sie überqualifiziert ist. Aus der gleichen Untersuchung geht hervor, dass ein aktiver Umgang mit Vielfalt das berufliche Wohlbefinden aller Mitarbeitenden – mit und ohne Einwanderungsgeschichte – steigert.

[1]Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (2020): Mehr Vielfalt im öffentlichen Dienst; BIB (2020): “Kulturelle Diversität und Chancengleichheit in der Bundesverwaltung”, Seite 25ff., 40.

Der BZI fordert:

  1. Wir fordern die Entwicklung von Standards für eine flächendeckende rassismuskritische und diversitätsorientierte Organisationsentwicklung im öffentlichen Dienst.
  2. Wir fordern verbindliche interkulturelle, diversitätsorientierte, rassismuskritische und an universelle Menschenrechte orientierte Fortbildungen für alle Mitarbeiter*innen im öffentlichen Dienst – insbesondere für Leitungs- und Führungskräfte (sowie in Stellen, die durch die öffentliche Hand gefördert werden).
  3. Wir fordern gezielte Ansprache und Ausbau von Programmen, die (junge) Migrant*innen für die Ausbildung im öffentlichen Dienst adressieren.
  4. Wir fordern eine diversitätsorientierte Personalpolitik – insbesondere auch in oberen Führungs- und Leitungspositionen – im öffentlichen Dienst und in Stellen, gefördert durch die öffentliche Hand, z. B. verpflichtende Quoten für Menschen mit Migrationshintergrund/ Menschen mit Rassismuserfahrung gemäß Bevölkerungsanteil.

Asylpolitik

Als BZI ächten wir Vertreibungen jeglicher Form und gedenken gleichzeitig den fast 80 Millionen Schutzsuchenden, die weltweit auf der Flucht vor wirtschaftlichem Elend, Klimawandel, Diktaturen oder (Bürger-)Krieg sind. Sie nehmen dabei gefährliche Fluchtwege in Kauf, in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft für sich und ihre Angehörigen. Die traurige Rekordzahl der Schutzsuchenden weltweit ist ein Weckruf für eine verantwortungsvollere Asyl- und Flüchtlingspolitik – nicht nur auf nationaler, sondern auch auf internationaler Ebene. Die Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und gesundheitliche Versorgung sowie die Integration sind große Herausforderungen, denen wir uns aus humanitärer Verantwortungspflicht nicht entziehen dürfen. Die CoVid-19-Pandemie hat die Lage um ein Vielfaches verschärft: Die Grenzen wurden geschlossen, die Aufnahme von Asylanträgen und Familienzusammenführungen wurden eingestellt. Viele Geflüchtete sind angesichts ihrer prekären Situation in noch kritischerem Ausmaß dem Virus ausgesetzt. Besorgniserregend ist auch der Anstieg der rassistischen Anschläge auf Geflüchtete und/oder ihren Unterkünften sowie die sinkende Solidarität mit ihnen.

Der BZI fordert:

  1. Strukturen und Handlungen, die dauerhaft und koordiniert die Aufnahme und Neuansiedlung von Menschen gewährleisten, anstatt vereinzelter Aktionen, in denen lediglich eine Handvoll Menschen aufgenommen werden.
  2. Ein Ende für das Zuständigkeitsgerangel unter den EU-Staaten und eine EU-weite Einigung auf einen gerechten Verteilungsmechanismus in der europäischen Flüchtlingspolitik.
  3. Eine breite Front gegen Populisten, Rassisten und Extremisten.
  4. Ein Abschiebestopp in Kriegsgebiete, insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie, die gerade für Krisen- und Entwicklungsländer eine größere Herausforderung darstellt.

Diskriminierungsschutz und Gleichbehandlung

Für einen wirksamen Diskriminierungsschutz braucht es eine stabile rechtliche Grundlage. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das den Schutz vor Diskriminierung vor allem im Bereich Arbeit sowie Güter und Dienstleistungen regelt, war ein großer Schritt in die richtige Richtung. Dennoch zeigt sich, dass Beschwerdewege unterschiedlich gut funktionieren und es keine einheitliche Professionalität der Beschwerdestellen (im Hinblick auf Expertise und Anspruch) gibt. Hinzu kommt, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht für die Bereiche Bildung und staatliches Handeln gilt (Eltern und Schüler*innen sind z.B. nicht von dem Schutzbereich des AGG erfasst; ebenso gilt das AGG nicht für Menschen, die im Kontakt mit Behörden diskriminiert werden), so dass gravierende Schutzlücken in zentralen Bereichen des täglichen Lebens bestehen. Vor diesem Hintergrund fordern wir, dass in der kommenden Legislaturperiode Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen erarbeitet und umgesetzt werden und zwar solche, die eine merkbare Verbesserung der aktuellen Situation versprechen.

Der BZI fordert:

  1. Wir fordern ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum rechtlichen Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen bzw. staatliches Handeln.
  2. Wir fordern die Weiterentwicklung der bestehenden Beschwerdestellen, hinsichtlich der besseren Stärkung ihrer Kompetenz und Verfahrensregeln sowie regelmäßige und verbindliche Fortbildungen für die ernannten Personen und entsprechende finanzielle Ausstattung für den weiteren Ausbau einer Antidiskriminierungskultur.
  3. Wir fordern, dass die Ergebnisse verschiedener Evaluationen zur Ausgestaltung des AGG und die dahin formulierten Verbesserungsbedarfe in der Integrations-, Flüchtlings- und Antidiskriminierungspolitik berücksichtigt werden.
  4. Wir fordern ein Verbandsklagerecht, damit Verbände für Betroffene klagen können, sowohl in Einzelfällen als auch in Diskriminierungsfällen, die eine strukturelle Dimension durch staatliches Handeln haben.

Arbeitsmarkt

Der BZI fordert:

  1. Wir fordern, dass sichergestellt wird, dass ungeachtet von Deutschkenntnissen eine Verständigung im Arbeitsvermittlungsprozess und im Leistungsbereich möglich ist.
  2. Viele Migrant*innen sind durch die Pandemie bedingte rein telefonische/schriftliche Kommunikation mit der Agentur für Arbeit, wie auch dem Jobcenter überfordert und damit strukturell benachteiligt. Wir fordern die Einstellung der Praxis, nur schriftlich und telefonisch zu kommunizieren, um einen gleichberechtigten Zugang für alle Klient*innen zu ermöglichen.
  3. Wir fordern eine diversitätsorientierte Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt (geltend auch für Unternehmen) durch entsprechende Förderrichtlinien (Änderung Anforderungsprofile etc.) und diskriminierungssensibel geschulte Auswahlkommissionen.
  4. Wir fordern ein Bekenntnis zum Grundgesetz für Mitarbeitende in Sicherheitsbehörden sowie der Bundeswehr ähnlich dem verpflichtenden Bekenntnis beim Einbürgerungsverfahren. Bei Zuwiderhandlungen fordern wir umgehende Auswirkungen auf berufliche Laufbahn und Dienstbeurteilung.
  5. Wir fordern konkrete Maßnahmen, welche die marginalisierten/ benachteiligten Gruppen wie z. B. Langzeitarbeitslose, Jugendliche ohne Abschluss oder Zugewanderte stärken und ihnen den Zugang in den Arbeitsmarkt erleichtern.
  6. Wir fordern konkrete Maßnahmen im Bereich Digitalisierung, die den Arbeitsmarktzugang von marginalisierten/benachteiligten Gruppen wie z. B. (ältere) Langzeitarbeitslose oder Menschen ohne Schul-/ Berufsabschluss erleichtern.
  7. Wir fordern konkrete Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktpartizipation von geflüchteten und migrierten Frauen.
  8. Wir fordern neutrale Beschwerde- und Ermittlungsstellen, die gegen rassistische und demokratiefeindliche Erfahrungen am Arbeitsplatz vorgehen.

Kultur und Medien

Kulturelles Wirken wird in der öffentlichen Wahrnehmung immer noch meist als sogenannte „Hochkultur“ gesehen: Musik, Theater, Kunst, die für die gebildeten Schichten angeboten werden. Daneben gibt es seit vielen Jahren den Versuch, Kultur in „bildungsfernere“ Schichten zu tragen. Legt man ein weites Verständnis von Kultur zugrunde, ist dieses allerdings sehr viel mehr und kann das gesellschaftliche Leben wesentlich prägen. Kultur kann eine wesentliche Rolle beim Ankommen in der Gesellschaft und der gesellschaftlichen Teilhabe spielen.

Der BZI fordert:

  1. Wir fordern interkulturell/divers besetzte Programmbeiräte und Entscheidungsgremien.
  2. Wir fordern die Unterstützung der Interkultur als Mittel zur Teilhabe für alle Bevölkerungsgruppen. Dazu gehört ein differenziertes Angebot im Sinne des erweiterten Kulturbegriffs inkl. ausreichender finanzieller Ausstattung.
  3. Wir fordern Strukturen, die für neue, junge, interkulturelle/diverse Projekte und MO-Vereine sowohl technische wie auch organisatorische Unterstützung möglich machen: projektunabhängige, institutionelle Zuschüsse, Grundsicherung der Vereine nach dem Modell der Selbsthilfeförderung.

 

 


[1]Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (2020): Mehr Vielfalt im öffentlichen Dienst; BIB (2020): “Kulturelle Diversität und Chancengleichheit in der Bundesverwaltung”, Seite 25ff., 40.