Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

Zum Prozessbeginn nach Anschlag in Halle

“Versäumnisse aus dem NSU-Fall nicht beim Prozess gegen dem Halle-Attentäter wiederholen!“

Zum Beginn des Prozess gegen den rechtsextremen Attentäter von Halle erklärt der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats (BZI), Memet Kilic:

„Ein Gerichtsverfahren kann im Prozess gegen den Attentäter von Halle dem Angeklagten im Zweifelsfall individuelle Schuld als Strafmaß zuweisen. Allerdings müssen darüber hinaus rechtsextreme Netzwerke nicht nur innerhalb der Gesellschaft, sondern vor allem innerhalb der staatlichen Institutionen aufgedeckt werden. Antisemitische, rechtsextremistische und menschenverachtende Anschläge sind keine isolierten Taten, verübt durch “Einzeltäter”. Dahinter steckt eine menschenverachtende Ideologie. Dies zu verkennen ist gefährlich!

In den Ermittlungen des NSU-Falls wurden bereits viele Fehler begangen, die eine lückenlose Aufklärung unmöglich gemacht haben, da sowohl die Politik als auch der Verfassungsschutz untätig blieben. Dass außerdem die sonst so gut organisierte Bundeswehr etwa 60.000 Schussmunitionen und ca. 20 Kilo Sprengstoff vermisst, beunruhigt mich als ehemaliges Ratsmitglied der Inneren Führung der Bundeswehr (2000-2010) sehr. Es wäre ein fatales Signal, wenn rechtsextreme Netzwerke und Querverbindungen auch in diesem Fall weitestgehend außer Acht gelassen oder klein geredet werden.

Die lückenlose juristische Aufarbeitung des Falles wird eine Signalwirkung auf die rechtsradikale Szene haben. Der Rechtstaat muss immer wieder deutlich machen, dass er unsere pluralistische demokratische Kultur gegen Extremisten verteidigen wird. Die Aufarbeitung stärkt und ermutigt auch Demokratinnen und Demokraten, ihre Stimme gegen Rassismus lauter zu erheben. Je lauter diese werden, umso schwacher werden gewaltbereite Rassisten in ihrem Tun und Denken!“