Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

PM: 2.Lesung Asyl-Regeln im Bundestag | sog. „Rückführungsverbesserungsgesetz“

PRESSEMITTEILUNG

Berlin, den 18.01.2024

Pflichtverteidigung ist kein Geschenk an die Betroffenen, sondern eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit“

Am kommenden Freitag (18.01.) wird der Gesetzentwurf der Koalition „zur Verbesserung der Rückführung“ im Bundestag verabschiedet. Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat zeigt sich irritiert über weitere Verschärfungen wie die Verlängerung der Abschiebehaft und erklärt:

Der BZI begrüßt zwar, dass die Ampel den Rechtsanspruch auf Pflichtverteidigung nun im Entwurf vorsieht, an sich sei dieser aber „kein Geschenk an die Betroffenen, sondern eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit“. Besonders kritisch sieht der Verband die Ausweitung der Abschiebehaft von 10 auf 28 Tage. „Das ist eine massive Einschränkung der Grundrechte der Betroffenen, die auch ein staatlich finanzierter Pflichtverteidiger nicht ausgleichen kann“, so Kemal Gülcehre, Vereinsvorsitzender. Mit Blick auf den Wunsch der Regierung, durch härtere Maßnahmen mehr Abschiebungen zu erreichen, befürchtet das BZI zudem, dass die Pflichtverteidiger unter einen hohen Zeit- und Erfolgsdruck geraten, der ihre Unabhängigkeit und Qualität beeinträchtigen könnte.

Kritik übt Gülcehre auch an den Plänen der Bundesregierung, der Polizei Hausdurchsuchungen ohne richterlichen Beschluss zu ermöglichen: „Solche Praktiken sind aus Polizeistaaten bekannt und gehören nicht in eine starke und wehrhafte Demokratie, wie wir sie haben“.

Letztlich bezweifelt das BZI, dass eine Verlängerung der Abschiebehaft zu mehr Abschiebungen führen wird. Was steigen werde, seien die Kosten der Abschiebehaftanstalten und eine feindselige Haltung gegenüber Geflüchteten, so der Bundesverband der kommunalen Integrationsbeiräte und seiner Landesorganisationen.

Der BZI stehe für eine offene Gesellschaft und einen starken Zusammenhalt gegen jede Form von Diskriminierung und Ausgrenzung, an diesen Zielen werde er auch weiterhin seine Arbeit und sein Engagement mit seinen Mitgliedern von der Kommune bis zu Land und Bund ausrichten.