Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

PM: Vorstoß der FDP zur Einbügerungsreform | BZI Vorsitzender Memet Kilic „Diese scheinheiligen Hürden widersprechen dem Anspruch, mutig einen Fortschritt anzustoßen“

Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) zeigt sich irritiert darüber, dass der Koalitionspartner Freie Demokratische Partei (FDP) die Reformierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes mit neuen Hürden blockiert. Der BZI-Vorsitzende Memet Kilic erklärt dazu:
„Die ursprünglichen Pläne des Bundesinnenministeriums zur Reformierung haben die Hoffnung erweckt, dass Deutschland endlich ein Staatsangehörigkeitsgesetz bekommt, das unserer vielfältigen Gesellschaft gerecht wird. Doch die aktuelle Forderung der FDP, dass Anwärter*innen zusätzlich einen Antisemitismus-‚Test‘ ablegen sollen, zeigt: Es sind noch viele dicke Bretter zu bohren.“
Für Kilic ist diese Forderung nicht zielführend – weder zur Bekämpfung des gesamtgesellschaftlichen Antisemitismus-Problems noch zum Erfolg der Einbürgerungsreform: “Deutschland kann und darf Antisemitismus nicht auf die leichte Schulter nehmen. Eine ‚Gesinnungsprüfung‘ durch die Einbürgerungsbehörde ist jedoch überflüssig, da der Einbürgerungsprozess ohnehin eine Regelanfrage bei den Sicherheitsbehörden (Landesverfassungsschutz und -kriminalamt) vorsieht. Zudem müssen alle Anwärter*innen ihre Loyalität zum Grundgesetz mit einer Einverständniserklärung bekennen.“ Verstöße gegen das Grundgesetz können auch im Nachhinein durch bestehende rechtsstaatliche Mechanismen geahndet werden: „Sollten Eingebürgerte nachträglich antisemitische Straftaten begehen, kann der Einbürgerungsakt wegen Täuschung (falsche Loyalitätserklärung) innerhalb von 5 Jahren zurückgenommen werden.”
Kilic mahnt, dass scheinheiligen Debatten „den Erfolg der Einbürgerungsreform torpedieren und einen Generalverdacht gegen Einbürgerungs-Anwärter*innen und bereits eingebürgerte Personen implizieren. Außerdem lenken sie von einer ernsthaften Auseinandersetzung mit Antisemitismus als gesamtgesellschaftliches Problem in Deutschland ab. Das Bekenntnis zu unserem Grundgesetz gilt ausnahmslos für alle, die in diesem Land leben, ohne Wenn und Aber.“