Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des BMJV zur Ersetzung des Begriffs “Rasse” in Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG

Die Zielsetzung des Entwurfs, den im Artikel Art. 3 Abs. 3 S.1 des GG verwendeten Begriff „Rasse“ durch die Formulierung „aus rassistischen Gründen“ zu ersetzen und dadurch eine Distanzierung des Grundgesetzes von Rasseideologien stärker zum Ausdruck zu bringen, begrüßt und unterstützt der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI).

Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat ist der Überzeugung, dass der Grundgesetz ein Mahnmal für die furchtbaren Verbrechen der NS-Zeit und die Ausgrenzung und Herabwürdigung der Menschen und Menschlichkeit ist. Es zieht Konsequenzen aus den menschenverachtenden, völkischen Ideologien, der Massen gefolgt sind. Aus Sicht des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats waren die die Mütter und Väter des Grundgesetzes keineswegs rassistisch waren. Sondern im Gegenteil wollten sie mit dem Art. 3 Abs. 3 S. 1 des Grundgesetzes sich von dem Nazi-Regime abgrenzen und den Rassismus nachhaltig bekämpfen. Dies wird besonders durch die Verfassungspraxis und die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes untermauert. Das Grundgesetz antwortet aus unserer Sicht dabei nicht nur mit einer Demokratie, sondern auch mit individuellen und kollektiven Grundsätzen und Werten, wie beispielsweise Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Pluralität oder dem Schutz vor Minderheiten.

Die Stellungnahme in Wortlaut: