Das »Chancen-Aufenthaltsgesetz« | BZI Vorsitz Kilic „Ein längst überfälliger Schritt mit Schwächen“
Der Bundestag hat heute (02.12) das „Chancen-Aufenthaltsgesetz“ beschlossen. Der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats (BZI), Memet Kilic, erklärt hierzu:
„Mit diesem Gesetz bekommen sehr viele Menschen nach jahrelangen Kettenduldungen in Ungewissheit die Möglichkeit für einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Das ist ein wichtiger und längst überfälliger Schritt. Gleichzeitig legt sich das Gesetz, welches echte Chancen bieten kann, für eine einschlägige Wirkung selbst Steine in den Weg.“
Der BZI-Vorsitzende verweist auf die Schwachstellen des Gesetzes: „Die Frist von 18 Monaten ist sehr kurz, um die erforderten Nachweise zu erbringen, wie auch viele Akteure*innen z. B. „Initiative Chancen-los!“ im Vorfeld der Abstimmung betont haben. Denn für so ein entscheidendes Verfahren benötigen Betroffene mehr Zeit, um eine informierte und erfolgversprechende Vorbereitung zu treffen, und die zuständigen Behörden entsprechende Personalkapazitäten für die Bearbeitung.“
Die beschlossene einjährige Vorduldungszeit, die das bisherige Bleiberecht für sogenannte ‚gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende‘ verschärft, kritisiert Kilic hart: „Diese Probezeit erschwert den jungen Menschen, obwohl ihre Integrationsleistungen vorliegen, in diesem Land Fuß zu fassen. Demnach müssen Jugendliche, damit sie einen Aufenthaltstitel nach drei Jahren Aufenthalt und etwa einer Ausbildung erhalten können, 365 Tage tagtäglich um ihren Verbleib bangen. Denn binnen dieses Jahres steht nichts im Wege, dass die Behörden die Jugendlichen doch abschieben können.“
Abschließend betont Kilic, dass das Gesetz zwar ein erster Schritt, aber nicht der letzte sein darf: „Die Verlängerung und Verstetigung des Chancen-Aufenthalts ist notwendig. Nur so kann die Praxis der Kettenduldungen endgültig beendet und echte Bleibeperspektiven geschaffen werden.“
Über BZI: Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) ist die bundesweite Interessenvertretung der Landesorganisationen von kommunaler Integrations-, Migrations- und Ausländerbeiräte in fast allen Bundesländern. Der BZI arbeitet religions-, ethnien- und parteienübergreifend.