Gespräch mit der Bundeskanzlerin zur Coronasituation
Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats bringt als Ansprechpartner seine Fachexpertise auf diversen Kooperationen und Plattformen, sowie Projektbeiräten ein. So war der Vorsitzender Memet Kilic, im Namen der Organisation von Bundeskanzlerin Merkel zu einer Videokonferenz über die aktuelle Coronasituation eingeladen.
Die rapide steigenden COVID-19-Fallzahlen bereiten uns allen Sorgen. Stehen wir vor einem neuem Lockdown? Wir hoffen nicht! Um aber der Situation besser Herr und Frau zu werden als zu Beginn des Jahres, müssen wir alle an einem Strang ziehen.
Deshalb luden die Kanzlerin Angela Merkel, Staatsministerin für Integration Annette Widmann-Mauz sowie Gesundheitsminister Jens Spahn, am Mittwoch, den 15.10.2020, Migrant*innenorganisationen zu einer Videokonferenz ein. Hier wurden aktuelle Informationen, Anliegen und Vorschläge ausgetauscht. Vorsitzender Memet Kilic vertrat dabei den BZI und hob hervor, dass Migrant*innen von der Coronakrise im besonderen Maße betroffen sind. Dies reiche von ihren Beschäftigungsverhältnissen und prekären Lebenssituationen, ohne festen Aufenthaltsstatus hin zu Alltagsrassismen und Vorurteilen, wenn ihnen ganz allgemein eine asiatische, nichtweiße, islamische Herkunft oder ein Fluchthintergrund unterstellt wird.
Nicht vergessen werden dürfen auch die Geflüchteten, die in Sammelunterkünften lebten. Das Infektionsgeschehen dort führt uns wie mit einer Lupe, die Schwierigkeiten der Unterbringung vor Augen. Kilic zeigt sich erfreut, dass der Staat in der Pandemie endlich die Bedeutung von Mehrsprachigkeit erkannt habe und Informationen schnellstmöglich in diverse Sprachen übersetzt hat. Diese Einsicht dürfe auch nach der Pandemie nicht verloren gehen, so Kilic. “Der Sozialstaat muss als Dienstleister den Zugang zu seinen Leistungen erleichtern, das geht u. a. durch mehrsprachige Angebote und Informationen. In einer globalisierten Welt ist Mehrsprachigkeit, kein nice-to-have sondern eine unvermeidbare Realität”
Kilic betont in diesem Zusammenhang auch, dass geltende Reiseeinschränkungen und reduzierte Kapazitäten in den Auslandsvertretungen für Migrant*innen besondere Hürden darstellen, das beispielsweise Familienzusammenführungen nicht abgeschlossen werden können, oder Familienangehörige, die in Drittstaaten leben, sie nicht (mehr) in Deutschland besuchen können.