Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

PM: Jahresbericht der unabhängigen Beauftragten für Antidiskriminierung 2022

Jahresbericht der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung | BZI-Vorsitzender Memet Kilic: „Die vorgestellten Zahlen und Fallbeispiele sind verheerend, aber nicht überraschend. Um Diskriminierung entschieden entgegenzuwirken, braucht es jetzt an erster Stelle eine umfassende Reform des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes.“

 

Am Dienstag (27.6.23) stellte die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, den Jahresbericht für zu Antidiskriminierung 2022 vor. Der Vorsitzende des Bundeszuwanderungs- und Integrationsrats, Memet Kilic, erklärt dazu:

 

„Der BZI begrüßt die geplanten Maßnahmen der Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung zur flächendeckenden Bekämpfung vieler unterschiedlicher Formen der Diskriminierung in Deutschland. Das Bewusstsein in der Gesellschaft zu stärken, Betroffene zu unterstützen und zivilgesellschaftliche Organisationen, die wichtige Antidiskriminierungsarbeit leisten, zu fördern, sind richtige Schritte, um diskriminierende Handlungs- und Denkmuster zu durchbrechen. Diese Maßnahmen können jedoch nur auf einer soliden Basis fußen, wenn sie auch rechtlich besser verankert sind. Die Umsetzung der längst überfälligen Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) muss deshalb nun dringend erfolgen.

 

Die Zahl der Ratsuchenden, die in unterschiedlichster Weise Diskriminierung erleben und sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden, steigt kontinuierlich. „Dass gerade der Arbeits- und Wohnungsmarkt als häufigste Orte der Diskriminierungserfahrungen registriert wurden, ist fatal“, so Kilic, da es sich hier um „existenzielle Bereiche“ handele, die Menschen ein würdiges Leben gewährleisten können. Auch für potenzielle Neueinwanderer*innen können diese Zahlen abschreckend wirken. Eine konsequente Handlungsweise gegen jedwede Art von Diskriminierung ist deshalb gefragt.

Um Schutzlücken zu schließen, fordert der BZI unter anderem die Erweiterung der in Paragraph 1 des AGG aufgezählten Diskriminierungsmerkmale. Diese Forderung trug der BZI auch im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „AGG-Reform – JETZT“ an die Politik heran. Dort fordert der BZI unter anderem die Aufnahme des sozialen Status, der Staatsangehörigkeit und der Sprache als neue Diskriminierungskategorien, sowie die Einführung des Rechts auf Verbandsklage, die die Rechtsdurchsetzung unterstützen würde. Zentral sei dabei auch die Ausweitung des AGG auf staatliches Handeln, um vor allem bei institutioneller Diskriminierung, wie beispielsweise „racial profiling“, einen angemessenen Rechtsschutz gewährleisten zu können, so Kilic.