Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

Rückblick – Teilnahme des BZI an der Dialogrunde „Partizipation in der Einwanderungsgesellschaft durch ein Partizipationsgesetz“ im Bundeskanzleramt

Montag, den 23. Januar 2023 im Bundeskanzleramt

Am Montag, den 23.01.2023 nahm der BZI-Vorstandsvorsitzende Memet Kilic an einer Dialogrunde der Staatsministerin Reem Alabali-Radovan mit Migrant*innen und Diasporaorganisationen zum Thema „Partizipation in der Einwanderungsgesellschaft durch ein Partizipationsgesetz“ teil.

Ziel war es, über Überlegungen für ein zukünftiges Gesetz zu sprechen, das eine Grundlage für die gleichberechtigte Partizipation von Menschen mit Migrationsgeschichte schafft. Dafür wurden viele Aspekte eines zukünftigen Gesetzes diskutiert, darunter fünf wichtige Punkte, zu denen sich der BZI wie folgt positioniert:

  1. Zielgruppe des Gesetzes: Wer soll sich auf das Gesetz berufen können? Die Gruppe der gemeinten Personen sollte in jedem Fall eingeschränkt werden, damit kein zu großer Ermessensspielraum im Gesetz entsteht, der auch zu Ungunsten von Migrant*innen und Migranten wirken könnte. Hier hat sich der Begriff „Menschen mit Migrationshintergrund“ bzw. „Menschen mit Migrationsgeschichte“ etabliert. Aus BZI-Sicht kann dieser Begriff die 1., 2. und 3. Generation von zugewanderten Menschen umfassen.
  2. Wen nimmt das Gesetz in die Pflicht? Aus BZI-Sicht sollte das Gesetz nicht nur für den Staat, staatliche Strukturen und die Verwaltung greifen, sondern auch politische Parteien und die Privatwirtschaft, z.B. Vorstände von Dax-Unternehmen, in die Pflicht nehmen.
  3. Die Einrichtung eines Partizipationsrates: Der BZI hält dies für eine richtige und wichtige Maßnahme. Dieser Rat sollte allerdings erst nach der Gesetzgebung gegründet werden, damit Klarheit über die Strukturen des Gesetzes besteht. Der Partizipationsrat sollte zudem vielfältig und divers sein und nicht nur auf Vertreter*innen einiger Bundesverbände beschränken.
  4. Inhalte des Gesetzes: Inhaltlich sollte die Diversität, auch in der Bundesverwaltung, gefördert werden. Darüber hinaus ist aber auch die Strukturförderung von Dachorganisationen wichtig, außerdem sollte eine Diversitäts-Leitlinie ausgearbeitet werden, um Diversität in der Praxis schnell und effektiv umsetzen zu können.
  5. Die ministerielle Zuständigkeit für das Gesetz: Welches Ministerium sollte federführend sein beim Gesetzgebungsverfahren sein? Aus BZI-Sicht sollte die federführende Zuständigkeit für das Bundespartizipationsgesetz beim Bundesinnenministerium liegen, damit wir mit Gesetzen wie dem Demokratiefördergesetz oder dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz nicht in Konflikt kommen, sondern einen Gesetzesentwurf in Harmonie gestalten können.