Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI)

Ampel-Check: Welche Forderungen des BZI haben es in den Koalitionsvertrag geschafft?

Der Koalitionsvertrag für die neue Legislaturperiode steht und scheint in den Bereichen Integration, Migration und Asyl viel zu versprechen. Der BZI hat genauer hingeschaut und eine Übersicht erstellt, welche unserer Forderungen tatsächlich im Vertrag verankert sind, und wo es Grund zu Kritik gibt.

 

Welche Forderungen finden sich im Vertrag wieder?
  • Erleichterung bei Einbürgerungsrecht und -praxis, bspw. für Gastarbeiter*innen der ersten Generation, sowie Hinnahme der Mehrstaatigkeit
  • Schaffung eines Demokratieförderungsgesetzes
  • Einführung einer ganzheitlichen Diversity-Strategie mit konkreten Fördermaßnahmen, Zielvorgaben und Maßnahmen für einen Kulturwandel in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen mit Bundesbeteiligung
  • Einführung eines Partizipationsgesetzes und Stärkung dieser (etwa durch Schaffen eines Partizipationsrates)
  • Förderung für eine bessere Arbeitsmarktpartizipation von Frauen mit einem Migrations- oder Fluchthintergrund
  • Evaluierung des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz): Schließung von Lücken, Ausweitung von Anwendungsbereichen und Verbesserung des Rechtsschutzes

 

Wo gibt es Lücken und Nachbesserungsbedarf?

Die Vorhaben der Ampel-Koalition im Bereich Zuwanderung und Integration sind einerseits sehr zu begürßen. Allerdings sind viele Maßnahmen sehr unkonkret formuliert. Einige unserer Forderungen wurden überhaupt nicht berücksichtigt:

  • Die Absichtserklärung zum Wahlrecht wurde nicht auf das kommunale Wahlrecht für Drittstaatsangehörige ausgeweitet. Wie wir auch in unserer Pressemitteilung kritisieren, wird damit vielen in Deutschland lebenden, Steuern zahlenden Menschen weiterhin ein Stück ihrer Mündigkeit abgesprochen.
  • Ein Ministerium für Partizipation und gesellschaftlichen Zusammenhalt, ebenso wie die Bundestags- und Bundesratsausschüsse mit gleichem Ressortzuschnitt, wurden nicht in den Vertrag aufgenommen. Die Bündelung dieses Politikbereichs in fest verankerten Institutionen würde eine einheitlichere
  • Die von vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen geforderte Enquete-Komission zu Rassismusursachen steht nicht im Koalitionsvertrag.
  • Auch eine verpflichtende Auseinandersetzung mit Rassismus und ausländerfeindlichen Positionen in allen Lehr- und Ausbildungsplänen ist nicht geregelt. Eine solche übergreifende Auseinandersetzung würde rechtsextremer Radikalisierung vorbeugen, dazu beitragen, rassistisches Denken und Handeln zu erkennen und dieses auf lange Frist abzubauen.
  • Die geplante Diversity-Strategie ist in einigen Bereichen nicht konkret genug formuliert. Im Vertrag werden beispielsweise keine verpflichtenden Zielmarken für Menschen mit Migrations- und Rassismuserfahrung genannt, mithilfe derer die Strategie auf Erfolg geprüft werden könnte.
  • Bisher durften Menschen, die Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen, die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erwerben. Dieses Ausschlusskriterium wird laut Koalitionsvertrag auch unter der neuen Regierung bestehen bleiben, denn Gegenteiliges wurde nicht angekündigt.
  • Ein Bundesantidiskriminierungsgesetz (BADG) zum rechtlichen Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen oder staatliches Handeln ist nicht geplant. Ein solches Gesetz könnte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihrer Arbeit unterstützen, da zusätzlich zum AGG für Betroffene eine Rechtsgrundlage gegen vom Staat ausgehende Diskriminierungen bestände.

 

Unsere Übersicht zeigt: Der Weg zu einer inklusiven Einwanderungsgesellschaft ist noch lang! Der BZI setzt sich weiterhin entschlossen für gerechte Teilhabe ein!