Virtuelle Podiumsdiskussion: „Hanau ist 365 Tage im Jahr – Wie Gedenken zur inklusiven Erinnerungskultur werden kann“

Am 19. Februar 2020 ermordete ein Rassist in Hanau Ferhat Unvar, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun, Said Nesar Hashemi und Fatih Saraçoğlu.

Der Bundeszuwanderungs- und Integrationsrat (BZI) und der Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst e.V.) laden aus diesem Anlass zu einer virtuellen Podiumsdiskussion mit anschließendem Publikums-Austausch ein, um den Opfern des rassistischen Anschlags zu gedenken und zugleich den Blick auf Möglichkeiten einer inklusiven, Betroffenen-zentrierten Erinnerungskultur zu richten. In einer Runde von Expert*innen aus Wissenschaft, Politik und Kunst soll diskutiert werden, wie ein würdiges Gedenken an die Opfer rassistischer Gewalt in eine Praxis der Erinnerungskultur münden kann, die alle Gesellschaftsgruppen miteinschließt. Dabei sollen Formen und Beispiele des Erinnerns aus Ost und West, früher und heute, beleuchtet und aktuelle Schwächen der deutschen Erinnerungskultur aufgezeigt werden.

Die Veranstaltung findet am 20. Februar 2023 von 18:00 bis 19:30 Uhr via Zoom statt.

Einführende Worte:

  • Videobotschaften der Opfer-Angehörigen

Es diskutieren:

  • Dr. Yasemin Shooman, Leiterin des Referats „Bekämpfung von Rassismus und Unterstützung Betroffener“ im Arbeitsstab der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus
  • Dr. Patrice Poutrus, Historiker und Migrationsforscher mit Schwerpunkt auf DDR und Ostdeutschland
  • Eter Hachmann, Beigeordnete Stadt Dessau-Roßlau Städte und Gemeindebund Sachsen-Anhalt und Vorsitzende des DaMOst e.V.
  • Elona Beqiraj, Lyrikerin und Leiterin des Projekts „Solange wir erinnern – Schaffung eines Hanau-Gedenktags an Schulen“

Moderation: Dr. Deniz Nergiz, Geschäftsführerin des BZI

Anmeldung: Die Teilnahme erfordert eine Anmeldung bis zum 19.02.2023 an: anmeldung@damost.de. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Anmeldung per E-Mail.

* Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung treten, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.